Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit - Wiesbaden

Adresse: Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden, Deutschland.
Telefon: 61114080.
Webseite: datenschutz.hessen.de
Spezialitäten: Behörde.
Andere interessante Daten: Rollstuhlgerechter Parkplatz.
Bewertungen: Dieses Unternehmen hat 38 Bewertungen auf Google My Business.
Durchschnittliche Meinung: 1.4/5.

📌 Ort von Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden, Deutschland

⏰ Öffnungszeiten von Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

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  • Donnerstag: 09:00–12:00, 13:00–15:00
  • Freitag: 09:00–12:00
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  • Sonntag: Geschlossen

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ist eine Behörde in Hessen, die sich mit der Sicherheit und Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger beschäftigt. Mit ihrer Hauptverwaltung am Gustav-Stresemann-Ring 1 in Wiesbaden sind sie für die Umsetzung und Überwachung der Datenschutzgesetze in Hessen verantwortlich. Sie bieten Beratung, Kontrolle und Bildung im Bereich Datenschutz und Informationsfreiheit an.

Adresse

Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden, Deutschland

Telefon

61114080

Webseite

datenschutz.hessen.de

Spezialitäten

  • Behörde

Andere interessante Daten

  • Rollstuhlgerechter Parkplatz

Bewertungen

Das Unternehmen verfügt über 38 Bewertungen auf Google My Business. Die durchschnittliche Bewertung liegt bei 1,4 von 5 Sternen.

👍 Bewertungen von Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit - Wiesbaden
Ekaterina S.
1/5

Soweit ich weiß, ist dies eine weitere schlechte Organisation. Sie antworteten auf meine Beschwerde, ich solle mich an einen Anwalt wenden. Obwohl das in meiner Situation nach dem Gesetz deren direkte Aufgabe ist. Denn das ist ein klarer Verstoß gegen das Gesetz gegen meine Familie. Warum gibt es Sie überhaupt?

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit - Wiesbaden
G S.
1/5

Es ist erschreckend, wie die Datenschutzbehörde auf Anfragen reagiert. Unsere E-Mail ignoriert wird, was mich zu der Annahme führt, dass es sich um eine reine Briefkastenbehörde handelt. Wie kann man erwarten, dass unsere Daten geschützt werden, wenn die zuständige Behörde nicht einmal auf grundlegende Anfragen antwortet?

Es ist eine Frechheit, dass unsere Steuergelder für eine Institution verschwendet werden, die ihren Zweck nicht erfüllt. Wir brauchen eine Datenschutzbehörde, die aktiv und transparent arbeitet, um unsere Rechte zu schützen.

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit - Wiesbaden
Ulrich S.
1/5

Diese Behörde existiert offenkundig nur auf dem Papier: Auf online eingereichte Beschwerden erhält man weder eine Eingangsbestätigung noch erfolgt sonst irgendeine Reaktion. Auch auf Nachfragen erhält man auch nach Monaten keine Antwort. Es ist eine Zumutung, was hier den Steuerzahlern zugemutet wird. Untätigkeit ist noch eine viel zu milde Beschreibung für das, was diese Behörde tatsächlich macht. Bedauerlich dass der Leiter dieser Behörde und dessen Personal keine Rechenschaft dafür ablegen müssen, was sie den ganzen Tag so machen bzw. nicht machen.

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit - Wiesbaden
Tim H.
1/5

Super Leistung. Fall wird monatelang liegengelassen und beim Anruf weiß die Bearbeiterin nicht mal worum es geht und man muss ihr den Sachverhalt erklären. Anschließend kommt ein vages "Ich schreibe mal das Unternehmen an...", anstatt den Fall datenschutzrechtlich zu bewerten und auf dieser Grundlage Maßnahmen einzuleiten. Wenn das die höchste Instanz für die Umsetzung der DSGVO ist, dann gute Nacht. Sic transit gloria mundi.

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit - Wiesbaden
D J.
1/5

Jetzt verstehen wir warum kein Mensch diese Behörde vertraut und nur 1 Stern hier vergeben ist.Der Leiter Piendl ein ältere Herr der dort die Datenschutz Missbräuche und unerlaubte Kamera die in Öffentlichen Bereiche unerlaubt installiert worden sind kontrollieren muss mit seinem Kollege Rektorschek die diese Missbrauchs Falle auch ausführlich prüfen müssen ,hat selbst uns mitgeteilt das seine Behörde ich zitiere "überflüssig und unnötig ist" , deswegen die machen absolut nichts außer ihre Gehalt vom Büro zu kassieren.Und wir die betroffene wir glauben diese Behörde soll korrekt agieren und der Datenschutz Gesetz Verletzung und Missbräuche nicht nur feststellen ,aber ordentlich überprüfen , leider wird nichts davon gemacht ,es wird nur Arbeit simuliert.Jetzt verstehen wir warum In Ranstadt seit Jahren mit Hilfe von Kameras Passanten und Menschen bespitzelt und beobachtet werden dürfen ,obwohl das Gesetzeswidrig ist und Verstoß gegen Daten Schutz Gesetz ist.Noch schlimmer ist das diese unerlaubte Kameras von Gemeinde Mitarbeitern auf deren eigene Haus und Grundstück unerlaubt installiert sind und betrieben werden, diese Menschen genießen spezielle Privilegien ,die sind mit Hilfe von die Bürgermeisterin angestellt und arbeiten in die Gemeinde eng mit ihr zusammen, deswegen haben Immunität und dürfen auf deren Grundstück und Haus mehrere diese Kameras so installieren,positioniert und betreiben so wir es denen passt,die dürfen mit diese Kameras die Öffentliche Bereiche, Bürgersteig , Straßen , Passanten und Menschen die dort leben pausenlos überwachen, erfassen und bespitzeln .Der Rektorschek ist sogar als Zeuge aufgetreten für diese Gemeinde Mitarbeiter die die Kameras unerlaubt installiert und immer noch betreiben,er ist als "Zeuge" eingeladen und sogar Vergütung als Zeuge für denen von Gericht bekommen ,obwohl von Amt wegen eingeladen war und Neutral , unparteiisch sein musste ,nichts davon ,er hat die ganze Zeit , die "arme, unschuldige Leute" ständig verteidigt und im Schütz genommen, er hat diese Bespitzelung schön klein geredet als es kein Gesetz verstoß gibt ,er hat sein Fehler die er gemacht hat minimiert und vertuscht ,er war nicht mal selbst vor Ort bei die Gesetzes Brecher um er diese Verstoße persönlich zu dokumentieren um die grobe Verletzungen von den Daten Schütz Gesetz fest zu stellen ,obwohl mit Gerichts Beschluss beschlossen wurde die Kameras müssen entfernt werden ,leider 2 Jahren nach dem Beschluss ist absolut nichts passiert worden ,und statt der gemeldeten Missbrauchs Fälle von Datenschutz vor Ort persönlich zu erfassen und gründlich zu überprüfen ,hat Rektorschek diese Gemeinde Mitarbeiter und mit Unterstützung von die Bürgermeisterin die mit diese Mitarbeiter persönlich befreundet ist nur telefonisch versichert bekommen das alles sei in Ordnung,die 20 Kameras nehmen nur klein Teil von diese öffentlichen Bereiche ,egal ob klein Teil oder komplett,es besteht Verstoß gegen das Gesetz , Verstoß gegen der Gerichts Beschluss, das interessiert Rektorschek überhaupt nicht ,er fühlte sich größer als Jegliche Richter und das Gericht,er hat alles nicht nur ignoriert,aber vertuscht, er ist sogar als Zeuge aufgetreten und hat auf sein Entschädigung Honorar gewartet und verlangt , sehr lukrativ als Zeuge zu auftreten für solche die das Gesetz mit Füße treten,die verdienen gut als "Datenschutz Beauftragter" und als Zeugen für solche die gegen das Gesetz Verstoßen ,obwohl er nicht "Zeuge" genannt sein darf , wenn er nicht mal vor Ort war um was BEZEUGEN zu können, wenn er sich ein neutrales Bild nicht verschaffen kann,was hat er als Zeuge zu melden ,noch schlimmer er unterstützt sogar diese Verbrecher mit falsche Aussagen, solche Menschen die das Datenschutz Gesetz verletzten und die Daten von Menschen missbrauchen .
1Srern ⭐ ist viel zu viel hier vergeben, beide Daumen nach unten 👎🏼👎🏼 diese Behörde muss weg ,weil ist doch "überflüssig" wie Piendl vor mehrere Zeugen gesagt hat .

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit - Wiesbaden
Wolfgang
1/5

Leider kann man keinen Minus Stern vergeben. Diese Behörde ist ein weiteres Problem in diesem Bananenstaat wo die Steuergelder für Nichtstun und Faulenzia vergeudet werden. Keinerlei Antworten auf Anfragen zum Thema Datenschutz!

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit - Wiesbaden
Rhein M.
1/5

Kontakt kann man sich sparen. Man erhält ein Aktenzeichen, das war es auch schon. Meiner Meinung nach gehört diese Behörde geschlossen, weil wahrscheinlich nur für sich selbst da. Besser können Beamtenklischees nicht erfüllt werden. R.I.P. Rest in Peace, aber ohne unsere Steuergelder.

Nachtrag: ich habe bereits bei der hess. Staatskanzlei in Wiesbaden nachgehakt. Antwort: man könne nichts tun, da der Datenschutzbeauftragte weisungsfrei ist.

Dies erklärt nun einiges.

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit - Wiesbaden
Tom M.
1/5

KLAGEN !!! KLAGEN !!! KLAGEN !!!

Die Kommentare zur Arbeit des Hessischen Datenschutzbeauftragten spiegeln eine weitverbreitete Unzufriedenheit wider, der ich mich nur anschließen kann. Es ist inakzeptabel, dass in 99 Prozent der Fälle keine Antwort vonseiten der Behörde erfolgt. Sollte dann doch eine Antwort eintreffen, fehlt dieser oftmals der notwendige Bescheid, wodurch die Rechte der Betroffenen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erheblich beeinträchtigt werden.

Betroffene haben gemäß Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gegen die Verordnung verstößt. Art. 78 DSGVO und § 61 BDSG gewährleisten das Recht, gegen einen Bescheid der Aufsichtsbehörde gerichtlich vorzugehen. Eine Beschwerde sollte zudem innerhalb von drei Monaten beschieden werden, andernfalls müsste spätestens der Sachstand mitgeteilt werden Art. 78 Abs. 2 DSGVO. Gemäß Art. 57 Abs. 1 f DSGVO ist die Aufsichtsbehörde verpflichtet sich mit den Beschwerden auseinander zu setzen.

Ein Bescheid, der nicht über die Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung informiert, ist rechtswidrig und wird in der Regel vom Verwaltungsgericht aufgehoben. Diese Pflicht zur Rechtsbehelfsbelehrung ist in § 37 VwVfG und Art. 77 Abs. 2 DSGVO verankert.

Die Rechtsgrundlagen sind eindeutig und wurden durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bestätigt.

Die Ignoranz und Inkompetenz der Behörde untergräbt jegliches Recht der Betroffenen. Von daher empfiehlt es sich grundsätzlich zu klagen.

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